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LED-Schutz & Sicherheit – IP-Codes, Klassen, Photobiologie

LED-Schutz & Sicherheit – IP-Codes, Klassen, Photobiologie

Übersicht über IP-Schutzarten, Fremdkörper- und Wasserschutz, elektrische Schutzschaltungen sowie photobiologische Sicherheit nach DIN 62471.

Photobiologische Sicherheit

In den Anwendungsbereich der internationalen Normen für photobiologische Sicherheit fallen alle elektrisch betriebenen inkohärenten Breitbandstrahlungsquellen, also herkömmliche Lichtquellen – zu denen auch LED Chips zählen.

Dabei erstreckt sich der relevante Wellenlängenbereich von 200nm bis 3.000nm, also von Infrarot bis Ultraviolett. Unsere LED Chips emittieren im Bereich des sichtbaren Lichts und unterstehen damit dem Anwendungsbereich der DIN 62471, welche Grenzwerte für ausgebrachtes Licht in Hinblick auf dessen Gesundheitsgefährdung definiert und Messmethoden vorschreibt. sind In diesem Zusammenhang werden zwei Gefährdungsarten untersucht: die photochemische und die thermische Netzhautgefährdung.

Die DIN 62471 teilt Leuchten und Leuchtmittel in 4 Risikoklassen ein:

  • Klasse 1: freie Klasse – kein Risiko
  • Klasse 2: Risikogruppe 1 - geringes Risiko
  • Klasse 3: Risikogruppe 2 - mittleres Risiko
  • Klasse 4: Risikogruppe 3 - hohes Risiko

Unsere LED Chips sind der freien Klasse bzw. der Risikogruppe 1 zuzuordnen und bleiben in der Realität in vielen Punkten noch unter deren Grenzwerte.

Schutzarten

LED2WORK LED-Leuchten sind gegen Einflüsse von außen, wie z.B. Staub, Fremdkörper, Feuchtigkeit und Wasser geschützt. Dieser Schutz wird als Schutzarten mit IP-Codes angegeben, wobei IP für Schutz gegen Eindringen steht. In der Norm IEC 60529 wurden die Schutzgrade festgelegt und in verschiedene Schutzart-Klassen eingeteilt.

Zur Kennzeichnung einer Schutzart bezieht sich die erste Kennziffer auf den Schutz gegen das Eindringen von Staub und festen Fremdkörpern. Die zweite Kennziffer steht für den Schutz gegen Eindringen von Wasser.

Schutzartenkodierung

Schutzbeschaltung

Zum Schutz vor Überspannung und Transienten haben unsere Leuchten immer eine Schutzbeschaltung auf der Platine. Dieser Schaltungszusatz bewahrt die Leuchte vor ärgerlichen Ausfällen aufgrund von zeitlich begrenzt eingekoppelten Fremdsignalen und elektrostatischer Transienten.

Zudem weißt jedes Leuchtmittel einen zusätzlichen Verpolschutz auf, welcher die Leuchte vor Defekten bei kurzzeitig falscher Polarität (z.B. beim Montieren oder An- schließen der Leuchte) bewahrt.

Schutzklassen

Die Bezeichnung der elektrischen Schutzklasse beschreibt, auf welche Art Gefährdungen durch elektrische Ströme und Spannungen vermindert und verhindert werden. Die Schutzklassen bezeichnen die bauseits vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines elektrischen Schlages. Es wird zwischen drei zugelassenen elektrischen Schutzklassen unterschieden:

LED-Leuchten mit 24V DC Versorgungsspannung und speziellen Netzteilen haben die elektrische Schutzklasse III und werden somit nur mit Schutzkleinspannung (SELV) versorgt. 

Das bedeutet, die Versorgungsspannung ist so gering, dass keine Gefährdung durch einen elektrischen Schlag besteht, da die Spannung außerhalb des gefährlichen Bereichs liegt und kein Bezug zum Erdleiter besteht.

Bei LED-Leuchten mit 110 - 305V AC Versorgungsspannung sind alle elektrisch leitfähigen Gehäuseteile mit dem Schutzleitersystem der festen Elektroinstallation verbunden, welches sich auf Erdpotential befindet. LED2WORK bietet Leuchten mit Schutzklasse III sowie Schutzklasse I an.

Photobiologische Risikogruppen nach DIN EN 62471

Die Norm DIN EN 62471 bewertet das photobiologische Gefährdungspotential von Lampen für Auge und Haut. Sie teilt Leuchten in vier Risikogruppen (RG) ein, gemessen an der Expositionsdauer bis zur Erreichung der Grenzwerte für UV-, Blaulicht-, Netzhaut- und Infrarot-Gefährdung.

  • RG 0 — Risikofrei (Exempt Risk Group): Keine photobiologische Gefährdung bei normaler Nutzung. Typisch für Innenraumleuchten mit gewöhnlicher Optik.
  • RG 1 — Geringes Risiko (Low Risk): Gefährdung erst nach längerer, gezielter Exposition. Schutz durch das natürliche Abwendungsverhalten (Lidschlussreflex).
  • RG 2 — Mittleres Risiko (Moderate Risk): Gefährdung bei direkter Anstrahlung. Erfordert Warnhinweise; nicht für Allgemeinbeleuchtung in Bereichen, in denen ein Blick in die Lichtquelle möglich ist.
  • RG 3 — Hohes Risiko (High Risk): Gefährdung bereits bei kurzzeitiger Exposition. Nur für Spezialanwendungen (UV-Härtung, Spezial-Bestrahlung) zugelassen.

LED-Industrieleuchten von etablierten Markenherstellern erreichen typischerweise RG 0 oder RG 1. Die RG-Einstufung muss im Datenblatt der Leuchte ausgewiesen sein. Beim Einsatz an Arbeitsplätzen mit längerer Sichtlinie zur Lichtquelle ist RG 0 vorzuziehen.

Hinweis: Stand der Norm-Angaben: 18.06.2026. Normen und Vorschriften werden regelmäßig aktualisiert — bitte aktuelle Fassung prüfen.

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