Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die LED2WORK GmbH (nachfolgend „LED2WORK“) richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden im Sinne des § 14 BGB (Unternehmer). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können in diesem Shop nicht bestellen. Bitte beachten Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Ihrer Bestellung sorgfältig.
§ 1 Geltungsbereich, B2B-Beschränkung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunden“ genannt) und auf dieser Grundlage für sämtliche Lieferungen und Leistungen der LED2WORK GmbH, Stuttgarter Straße 13 A, 75179 Pforzheim, Deutschland (im Folgenden „LED2WORK“).
(2) Diese AGB gelten sowohl für das jeweils vorliegende Geschäft als auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, insbesondere Geschäftsbedingungen von Kunden, gelten nur dann, wenn sie von LED2WORK vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn LED2WORK in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
(4) Soweit andere vertragliche Bestimmungen in der Auftragsbestätigung oder in unterschriebenen Lieferverträgen diesen AGB widersprechen, gehen die individuellen vertraglichen Bestimmungen vor. Im Übrigen gelten die verschiedenen Bestimmungen nebeneinander.
§ 2 Vertragsschluss im Online-Shop
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop unter led2work.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar (invitatio ad offerendum). Angebote von LED2WORK sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Durch das Anklicken des Bestell-Buttons („Zahlungspflichtig bestellen“ o.ä.) am Ende des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch (a) Zusendung einer Auftragsbestätigung von LED2WORK per E-Mail innerhalb von vier Wochen, (b) Auslieferung der bestellten Ware oder (c) Anforderung einer Vorauszahlung. Eine automatische Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(4) Vertragssprache: Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen lediglich der Information.
(5) Vertragstextspeicherung: LED2WORK speichert den Vertragstext und stellt dem Kunden mit der Auftragsbestätigung sämtliche Bestelldaten per E-Mail zur Verfügung. Diese AGB können jederzeit unter led2work.com/AGB abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
(6) Korrektur von Eingabefehlern: Vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben in einer Übersichtsseite prüfen und mittels der Browser-Funktion „zurück“ oder über die jeweiligen Eingabefelder korrigieren.
(7) Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann LED2WORK, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Nettoauftragswerts als pauschalen Schadensersatz für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern (Stornierungskosten). Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Porto- und Frachtkosten sowie Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Preisanpassungsklausel: Sofern sich in einem Zeitraum von mehr als vier Monaten zwischen Vertragsschluss und vertraglich vorgesehenem Liefertermin die der Kalkulation zugrunde liegenden Preise und Kosten – insbesondere für Personal, Material, Rohstoffe, Transport oder Energie, auch aufgrund von Wechselkursschwankungen – um mindestens 5 % ändern, ist LED2WORK berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Diese ist dem Kunden unverzüglich nachvollziehbar zu begründen und gilt ab Zugang der Mitteilung.
(3) Zahlungsbedingungen: Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen wird, soweit ausdrücklich vereinbart, 2 % Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB).
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung, Versand, höhere Gewalt
(1) Lieferfristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung durch LED2WORK, frühestens jedoch nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen.
(2) Die Lieferung erfolgt gemäß Auftragsbestätigung, sofern nicht anders vereinbart, EXW Pforzheim (Incoterms® 2020). Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe der Ware an den Frachtführer.
(3) Höhere Gewalt: Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die LED2WORK die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturkatastrophen, Lieferketten-Ausfälle, Rohstoffmangel oder Energieengpässe –, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, hat LED2WORK auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen LED2WORK, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung – einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösung von Schecks und Wechseln – Eigentum von LED2WORK (Vorbehaltsware).
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe der Forderungen von LED2WORK an LED2WORK ab. LED2WORK nimmt die Abtretung an.
(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter sind LED2WORK unverzüglich anzuzeigen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist LED2WORK berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
§ 6 Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Untersuchungs- und Rügepflicht: Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen; versteckte Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
(2) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge erfolgt zunächst Nacherfüllung nach Wahl von LED2WORK durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie verweigert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
(3) Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Beschaffenheitsvereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus der Produktbeschreibung von LED2WORK. Eine Bezugnahme auf DIN/ISO-Normen ist Leistungsbeschreibung, keine Garantie i.S.d. § 443 BGB, es sei denn LED2WORK hat ausdrücklich eine Garantie übernommen.
§ 7 Schadensersatz, Haftung
(1) LED2WORK haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Im Übrigen haftet LED2WORK bei leichter Fahrlässigkeit nur für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(3) Eine weitergehende Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung von LED2WORK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Geheimhaltung, Schutzrechte und Unterlagen
(1) LED2WORK behält sich an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern, technischen Dokumentationen und anderen Unterlagen (im Folgenden „Unterlagen“) sämtliche Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung von LED2WORK zugänglich gemacht werden.
(2) Wenn der Auftrag nicht erteilt wird, sind die Unterlagen auf Verlangen unverzüglich an LED2WORK zurückzugeben.
(3) Diese Geheimhaltungspflicht gilt entsprechend für Unterlagen des Kunden. LED2WORK darf diese ausschließlich solchen Dritten zugänglich machen, denen LED2WORK projektbezogene Unteraufträge übertragen hat.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von LED2WORK in Pforzheim, soweit sich aus dem Vertrag nicht etwas anderes ergibt.
(2) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von LED2WORK in Pforzheim. LED2WORK ist jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Anwendbares Recht: Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) und unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
(2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Datenschutz: Die im Rahmen der Vertragsabwicklung von uns erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.
(4) Impressum: Anbieter dieser Plattform ist die LED2WORK GmbH (vollständige Anbieterkennzeichnung im Impressum).