Produktinformationen
Pflicht-Selbstauskünfte für LED2WORK-Produkte zu europäischen Produktrichtlinien.
Ökodesign-Verordnung 2019/2020/EU
Mit Inkrafttreten der Verordnung zum 1. September 2021 setzt LED2WORK die Anforderungen sukzessive bis Ende der Übergangszeit am 1. März 2022 in der gesamten Produktpalette um. Alle notwendigen Informationen und Dokumentationen finden Sie beim jeweiligen Produkt.
Wichtig: Das Anbringen eines Energielabels auf dem Leuchten-Karton entfällt für LED2WORK-Produkte. Die Etikettierungspflicht gilt nur für separat im Handel erhältliche Lichtquellen (z.B. LED-Retrofit-Birnen). Die enthaltene Lichtquelle ist in der technischen Dokumentation klar identifizierbar und in der EU-Produktdatenbank EPREL gelistet.
Ökodesign-Verordnung — Information zu LED2WORK-Produkten (PDF) ↗
RoHS / RoHS3
Selbstauskunft zu EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) und 2015/863/EU (RoHS3). Die Richtlinie beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
LED2WORK-Produkte, die der Signal- und Industriebeleuchtung zugeordnet werden, entsprechen den Anforderungen der RoHS3-Richtlinie.
WEEE — Elektronik-Altgeräte-Rücknahme
LED2WORK ist nach dem deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) registriert. Hersteller-WEEE-Nummer auf Anfrage. Altgeräte werden über die Rücknahme-Vereinbarung des öffentlich-rechtlichen Entsorgers entsorgt; gewerbliche Kunden können auf Wunsch direkte Rücknahme nach Vereinbarung in Anspruch nehmen.
Konfliktrohstoffe (3TG)
LED2WORK bezieht keine Rohstoffe oder Halbzeuge wissentlich aus Konflikt-Regionen im Sinne der EU-Verordnung 2017/821 (Tantal, Wolfram, Zinn, Gold — "3TG"). Lieferanten werden regelmäßig zur Selbstauskunft im RMI-Format (Responsible Minerals Initiative) verpflichtet.
REACH
LED2WORK-Produkte enthalten keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) oberhalb der nach REACH (Verordnung 1907/2006/EG) meldepflichtigen Schwelle von 0,1 Gewichtsprozent pro Erzeugnis. Eine aktualisierte SVHC-Liste wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.